Freitag, 27. März 2015

Betriebliche Altersvorsorge muss attraktiver werden

Die Bundesregierung möchte die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht für alle Arbeitgeber machen. Recht so, meint der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD), fordert aber gleichzeitig, attraktivere Anlagealternativen für Arbeitnehmer und weniger Bürokratie für Arbeitgeber.


„Was Arbeitnehmer bei bAV-Modellen wie der Direktversicherung sparen, zahlen sie als Rentner drauf“, warnt Peter Härtling, Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD). Denn gerade für gesetzlich Krankenversicherte fallen dann neben Steuern auch noch Sozialversicherungsbeiträge an – und zwar in voller Höhe. Ein weiteres Problem: Während der Ansparzeit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weniger Rentenversicherungsbeiträge. Das fehlt dann im Alter. „Hier tut sich eine weitere Rentenlücke auf, die durch die private Vorsorge ausgeglichen werden muss“, fordert Peter Härtling.


Das sind aber nicht die einzigen Kritikpunkte des BDRD. Der Verband fordert auch Anpassungen an das neue Zinsniveau. „Moderne Vorsorgeformen müssen in der Niedrigstzinswelt auf die Chancen von Fonds und Wertpapieren zurückgreifen“, rät Peter Härtling. Nur so können sie Renditen entwickeln, mit denen heutige Arbeitnehmer ihre künftige Rentenlücke schließen können. Zudem rät der Ruhestandsexperte, nur eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, die eine einprozentige Rentensteigerung pro Jahr enthält. Das ist noch immer nicht in allen Versicherungen enthalten.


Oftmals haben Arbeitnehmer aber gar keine Wahl bei der betrieblichen Altersvorsorge. Wollen sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, müssen sie in vielen Unternehmen den Durchführungsweg und Anbieter akzeptieren, den der Arbeitgeber ausgesucht hat. Für den Arbeitgeber ist das sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Doch auch für den Arbeitnehmer kann das vorteilhaft sein – gerade, wenn in großen Unternehmen Sonderkonditionen gewährt werden. „Damit werden Unternehmen aber noch nicht den Vorsorgeansprüchen ihrer Mitarbeiter gerecht“, warnt Härtling. Entlastung versprechen Dienstleister, die sich um die Verwaltung der verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge kümmern.

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