Donnerstag, 23. Juni 2016

Ruhestandsplaner: "Finanziell frei bis ans Lebensende"

Peter Härtling, Präsident des BDRD: "Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen."

Der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung Peter Härtling erläutert im Interview mit FONDS professionell ONLINE, worin echte Ruhestandsplanung besteht und wie sie sich von üblichen Altersvorsorge-Konzepten unterscheidet.

Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGFRP) aus Altötting, hat 1993 einen Maklerpool gegründet, der mit Altersvorsorge nicht mehr zu tun hatte als seine Wettbewerber. Ab 2007 jedoch entdeckte er das Thema Ruhestandsplanung für sich und richtete sein Unternehmen darauf aus. 2009 hob er den Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) aus der Taufe. Im Interview mit FONDS professionell ONLINE spricht Härtling über seine Auffassung von fundierter Ruhstandsplanung, über seine Arbeit und seine Vision.

Herr Härtling, Was unterscheidet die Tätigkeit eines Ruhestandsplaners von der eines Financial Planners?

Peter Härtling: Ruhestandsplanung ist ähnlich wie Financial Panning eine ganzheitliche Beratung. Die meisten Berater gehen aber davon aus, dass Altersvorsorge mit dem Rentenbeginn endet. Uns kommt es hingegen darauf an, dass unsere Kunden bis an ihr Lebensende in finanzieller Freiheit leben können. Wir ermitteln daher zunächst eine persönliche Strategiedauer für jeden Kunden.

Können Sie ein Beispiel geben?

Härtling: Bei einem heute 40-Jährigen, der mit 67 Jahren in Rente geht und damit rechnet, das stolze Alter von 95 Jahren zu erreichen, läge die Strategiedauer bei 55 Jahren.

Finanzielle Freiheit bis ans Lebensende – das klingt nach einem guten Plan. Wie setzen Ruhestandsplaner ihn in die Tat um?

Härtling: Wir errechnen, wie der Kunde die Ziele realisieren kann, die er sich bis zum Ruhestand gesetzt hat – etwa die Finanzierung einer Immobilie oder das Studium seiner Kinder. Berücksichtigt werden auch notwendige Absicherungen zum Beispiel für den Todes- oder Krankheitsfall. Erst, wenn die Zeit bis zur Rente finanziell komplett durchgeplant ist, kommt der Ruhestand an die Reihe.

Bis dahin scheint das Ganze noch nicht so ungewöhnlich zu sein.

Härtling: Ungewöhnlich wird es jetzt. Der Berater erfragt den Rentenwunsch des Kunden – und zwar im Sinne von Kaufkraft. Dann wird die persönliche Inflationsrate ermittelt. Die offizielle Inflation ist eine Sache, aber wir versuchen herauszufinden, was dem Klienten im Alter ganz besonders wichtig ist. Das können Reisen ebenso sein wie regelmäßige Restaurantbesuche. Unter Berücksichtigung der üblichen Inflationsrate berechnet der Ruhestandsplaner im nächsten Schritt, welche Summe dem Kunden monatlich zur Verfügung stehen muss, damit er den gewünschten Lebensstil verfolgen kann. Dann schauen wir, wieviel Kapital bis zur Rente insgesamt eingesetzt werden kann. So ergibt sich im letzten Schritt die Rendite, die das anzulegende Kapital erzielen muss.

Für eine solche Ruhestandsplanung braucht ein Berater sicher besondere Kenntnisse.

Härtling: Das stimmt. Der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) hat Qualitätsstandards für die Tätigkeit des Ruhestandsplaners erarbeitet und bietet Zertifizierungslehrgänge für Makler und Finanzvermittler an. Weiterbilden können sich alle Berater, die eine Zulassung nach Paragraf 34d oder 34f Gewerbeordnung haben.

Den Verband haben Sie 2009 gegründet. Welche Ziele verfolgt er?

Härtling: Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen.

Immerhin springen Banken und Versicherer mittlerweile auf den Zug auf und weben mit dem Begriff Ruhestandplaner, der seriöserer anmutet als Schlagworte wie Anlageberatung oder Finanzvermittlung.

Härtling: Ja, aber ein zertifizierter Sachverständiger für Ruhestandsplanung hat sich fachlich sehr gut weitergebildet, der Begriff ist ein Alleinstellungsmerkmal. Finanzdienstleister wollen ja alle immer besser sein als der Wettbewerb, doch das schaffen sie in den Augen der Kunden oft nicht.  Aber wir können aus der Masse herausragen. Meine Vision ist, dass es eine Tages in jedem Ort in Deutschland mit mehr als 15.000 Einwohnern einen zertifizierten Ruhestandsplaner gibt.

Quelle:
http://www.fondsprofessionell.de/news/news-products/nid/ruhestandsplaner-wir-koennen-aus-der-masse-herausstechenquot/nsuchbegriff/bdrd/nsort/1/nsortiermethode/desc/nsuche/1/gid/1027187/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen