Donnerstag, 7. Mai 2015

Jahreswechsel haben keine Bedeutung

Zum Jahreswechsel wird gerne abgerechnet, Bilanz gezogen, verglichen und geschaut, was das vergangene Jahr gebracht hat. Das gilt auch in der Geldanlage. Wer sich aber nur auf den 31.12. als Stichtag konzentriert, springt viel zu kurz. Für die finanzielle Freiheit im Alter zählen Zeiträume von 20 und mehr Jahren. Jeder neue 31.12. ist immer nur ein Zwischenschritt.  

Nach dem Jahreswechsel werden wieder die Jahressteuerbescheinigungen und Performance-Übersichten die Briefkästen füllen. Banken loben sich dafür, wie gut eine Geldanlage abgeschnitten hat, Versicherungen verweisen auf ihr gutes Wirtschaften und die zu erwartende höhere Überschussbeteiligung. Eine Momentaufnahme, die jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit auf den Anleger einprasselt. Eine solche Berichterstattung aber hat keinen Wert, wenn nicht auch der Nutzen der einzelnen Anlagebausteine im Rahmen einer umfassenden Ruhestandsplanung aufgezeigt wird.   

Wer heute 60 ist hat gute Chancen, auch seinen 95sten Geburtstag zu feiern. Die längere Lebenserwartung wird aber in der herkömmlichen Beratung viel zu wenig berücksichtigt. Höhere Ausgaben, Inflation und Steuern und eine falsche Laufzeitberechnung sind die häufigsten Fehler. Dazu kommt, dass in vielen Beratungen „Sicherheit“ noch immer als Abwesenheit von Verlusten definiert wird. Das greift aber zu kurz, denn diese Sicherheit kann direkt in die Altersarmut führen, wenn nur „sichere“ Anlagen wie Sparbücher empfohlen werden. Sicherheit ist viel mehr die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Sparer seine Ziele mit einer Anlageform erreichen kann – selbst wenn sie zwischendurch auch einmal an Wert verlieren kann.  

Das sehen Anleger dann auf dem Jahresauszug am 31.12. Jetzt ist zu klären, ob die Anlage im Rahmen einer umfassenden Strategie für die Ruhestandsplanung geeignet ist und deshalb unbedingt gehalten werden sollte. Oder ob die Anlage vielleicht grundsätzlich nicht (mehr) empfehlenswert ist und deshalb ausgetauscht werden sollte.   

Dies übernimmt ein vom Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. zertifizierter Ruhestandsplaner. Ruhestandsplaner berichten dabei nicht nur zum Jahreswechsel sondern mindestens quartalsweise und begleiten ihre Klienten stetig. Die vom Verband empfohlene jährliche, dokumentierte Nachberatung ist dabei ein wichtiger Baustein – nicht nur am 31.12.

Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner .de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.   

Kontakt   
Danny Schuster 
Grassistr. 7 
04107  Leipzig

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