Peter Härtling, Präsident des BDRD: "Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen."
Der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung Peter Härtling erläutert im Interview mit FONDS professionell ONLINE, worin echte Ruhestandsplanung besteht und wie sie sich von üblichen Altersvorsorge-Konzepten unterscheidet.
Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGFRP) aus Altötting, hat 1993 einen Maklerpool gegründet, der mit Altersvorsorge nicht mehr zu tun hatte als seine Wettbewerber. Ab 2007 jedoch entdeckte er das Thema Ruhestandsplanung für sich und richtete sein Unternehmen darauf aus. 2009 hob er den Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) aus der Taufe. Im Interview mit FONDS professionell ONLINE spricht Härtling über seine Auffassung von fundierter Ruhstandsplanung, über seine Arbeit und seine Vision.
Herr Härtling, Was unterscheidet die Tätigkeit eines Ruhestandsplaners von der eines Financial Planners?
Peter Härtling: Ruhestandsplanung ist ähnlich wie Financial Panning eine ganzheitliche Beratung. Die meisten Berater gehen aber davon aus, dass Altersvorsorge mit dem Rentenbeginn endet. Uns kommt es hingegen darauf an, dass unsere Kunden bis an ihr Lebensende in finanzieller Freiheit leben können. Wir ermitteln daher zunächst eine persönliche Strategiedauer für jeden Kunden.
Können Sie ein Beispiel geben?
Härtling: Bei einem heute 40-Jährigen, der mit 67 Jahren in Rente geht und damit rechnet, das stolze Alter von 95 Jahren zu erreichen, läge die Strategiedauer bei 55 Jahren.
Finanzielle Freiheit bis ans Lebensende – das klingt nach einem guten Plan. Wie setzen Ruhestandsplaner ihn in die Tat um?
Härtling: Wir errechnen, wie der Kunde die Ziele realisieren kann, die er sich bis zum Ruhestand gesetzt hat – etwa die Finanzierung einer Immobilie oder das Studium seiner Kinder. Berücksichtigt werden auch notwendige Absicherungen zum Beispiel für den Todes- oder Krankheitsfall. Erst, wenn die Zeit bis zur Rente finanziell komplett durchgeplant ist, kommt der Ruhestand an die Reihe.
Bis dahin scheint das Ganze noch nicht so ungewöhnlich zu sein.
Härtling: Ungewöhnlich wird es jetzt. Der Berater erfragt den Rentenwunsch des Kunden – und zwar im Sinne von Kaufkraft. Dann wird die persönliche Inflationsrate ermittelt. Die offizielle Inflation ist eine Sache, aber wir versuchen herauszufinden, was dem Klienten im Alter ganz besonders wichtig ist. Das können Reisen ebenso sein wie regelmäßige Restaurantbesuche. Unter Berücksichtigung der üblichen Inflationsrate berechnet der Ruhestandsplaner im nächsten Schritt, welche Summe dem Kunden monatlich zur Verfügung stehen muss, damit er den gewünschten Lebensstil verfolgen kann. Dann schauen wir, wieviel Kapital bis zur Rente insgesamt eingesetzt werden kann. So ergibt sich im letzten Schritt die Rendite, die das anzulegende Kapital erzielen muss.
Für eine solche Ruhestandsplanung braucht ein Berater sicher besondere Kenntnisse.
Härtling: Das stimmt. Der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) hat Qualitätsstandards für die Tätigkeit des Ruhestandsplaners erarbeitet und bietet Zertifizierungslehrgänge für Makler und Finanzvermittler an. Weiterbilden können sich alle Berater, die eine Zulassung nach Paragraf 34d oder 34f Gewerbeordnung haben.
Den Verband haben Sie 2009 gegründet. Welche Ziele verfolgt er?
Härtling: Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen.
Immerhin springen Banken und Versicherer mittlerweile auf den Zug auf und weben mit dem Begriff Ruhestandplaner, der seriöserer anmutet als Schlagworte wie Anlageberatung oder Finanzvermittlung.
Härtling: Ja, aber ein zertifizierter Sachverständiger für Ruhestandsplanung hat sich fachlich sehr gut weitergebildet, der Begriff ist ein Alleinstellungsmerkmal. Finanzdienstleister wollen ja alle immer besser sein als der Wettbewerb, doch das schaffen sie in den Augen der Kunden oft nicht. Aber wir können aus der Masse herausragen. Meine Vision ist, dass es eine Tages in jedem Ort in Deutschland mit mehr als 15.000 Einwohnern einen zertifizierten Ruhestandsplaner gibt.
Quelle:
http://www.fondsprofessionell.de/news/news-products/nid/ruhestandsplaner-wir-koennen-aus-der-masse-herausstechenquot/nsuchbegriff/bdrd/nsort/1/nsortiermethode/desc/nsuche/1/gid/1027187/
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Donnerstag, 23. Juni 2016
Freitag, 22. Mai 2015
BDRD: Deutsche kennen den Zinseszinseffekt nicht
84 Prozent der Deutschen glauben, dass sie ohne private Vorsorge im Alter finanzielle Probleme haben werden. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag der Gesellschaft Deutscher Versicherer (GDV).
Doch nur 48 Prozent der Befragten sorgen auch wirklich privat vor. Dabei lässt sich schon mit kleinen Beträgen ein beachtliches Polster erwirtschaften, rechnet der Bundesverband der Deutschen Ruhestandsplaner (BDRD) vor. Wichtigste Voraussetzung: Es muss früh begonnen werden.
„Die Rente ist sicher – das glaubt heute niemand mehr“, ist sich Peter Härtling, Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) sicher. Den Deutschen sei sehr bewusst, dass es allein mit der gesetzlichen Rente im Alter eng wird. Doch viele verschieben das Thema Altersvorsorge nach hinten. „Das ist aber der falsche Weg“, warnt Härtling. „Die Deutschen kennen offenbar den Zinseszinseffekt nicht”, so der BDRD-Präsident. Für den ungetrübten Ruhestand sei es gerade wichtig, so früh wie möglich anzufangen.
Denn nur dann könne der Zinseszinseffekt sein volles Potenzial entfalten. Der wirkt übrigens nicht nur bei Sparbuchzinsen, sondern zum Beispiel auch, wenn Dividenden aus Aktienbesitz wieder angelegt werden oder thesaurierende Fonds mit ihren Gewinnen weiter wirtschaften. Die reinvestierten Renditen erzielen also immer neue Einnahmen, die dann wiederum Renditen generieren. „Wer früh anfängt, muss weniger sparen“, resümiert Härtling und rechnet vor: Wer sich im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand begeben möchte und zusätzlich zur gesetzlichen Rente monatlich 1000 Euro braucht, um den Lebensstandard zu halten, der benötigt bei einer angenommenen Infaltion von drei Prozent ein finanzielles Polster von rund 230.000 Euro. Ein heute 20-Jähriger müsste bei einer durchschnittlichen Rendite von konservativen fünf Prozent monatlich 105,22 Euro zurücklegen. Dank Zinseszinseffelt würden so nach 47 Jahren aus den nominal angesparten 59.334 Euro 230.000 Euro.
Kümmert sich der Sparer aber erst im Alter von 30 Jahren um seine Altersvorsorge, muss er monatlich schon 184,41 Euro zurücklegen. Und wenn er erst mit 40 Jahren beginnt, sind es schon 342,81 Euro. Härtling betont, dass die veranschlagten 230.000 Euro lediglich für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards vorgesehen sind. „Wer sich im Alter noch den ein oder anderen Traum erfüllen möchte, braucht einen größeren Kapitalstock”, mahnt der Ruhestands-Experte. Um das zu erreichen, muss entweder die monatliche Sparrate oder die Risikobereitschaft erhöht werden.
Hintergrund
Der BDRD ist ein berufsständischer Verband der Ruhestandsplaner. Die Mitglieder des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD müssen jährlich eine Zertifizierung ablegen, mit der die hohe fachliche Kompetenz nachgewiesen wird. Zudem verpflichten sich die BDRD-Ruhestandsplaner zur Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards bei der Beratung. Ziel der Beratung ist immer die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit der Menschen im und für den Ruhestand. Der BDRD e.V. ist unabhängig in jeder Hinsicht, vertreibt insbesondere selbst keine Finanzprodukte- oder Finanzdienstleistungen und gibt auch keine Empfehlungen zu Produkten ab.
Kontakt
Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland BDRD e.V.
Pressesprecher: Toni Wirler, Bundesgeschäftsführer Klaus-Dieter Rommeiß
Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin
T: 030-20624262
F: 030-20672969 E-Mail: info@bdrd.de Web: www.BDRD.de
Doch nur 48 Prozent der Befragten sorgen auch wirklich privat vor. Dabei lässt sich schon mit kleinen Beträgen ein beachtliches Polster erwirtschaften, rechnet der Bundesverband der Deutschen Ruhestandsplaner (BDRD) vor. Wichtigste Voraussetzung: Es muss früh begonnen werden.
„Die Rente ist sicher – das glaubt heute niemand mehr“, ist sich Peter Härtling, Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) sicher. Den Deutschen sei sehr bewusst, dass es allein mit der gesetzlichen Rente im Alter eng wird. Doch viele verschieben das Thema Altersvorsorge nach hinten. „Das ist aber der falsche Weg“, warnt Härtling. „Die Deutschen kennen offenbar den Zinseszinseffekt nicht”, so der BDRD-Präsident. Für den ungetrübten Ruhestand sei es gerade wichtig, so früh wie möglich anzufangen.
Denn nur dann könne der Zinseszinseffekt sein volles Potenzial entfalten. Der wirkt übrigens nicht nur bei Sparbuchzinsen, sondern zum Beispiel auch, wenn Dividenden aus Aktienbesitz wieder angelegt werden oder thesaurierende Fonds mit ihren Gewinnen weiter wirtschaften. Die reinvestierten Renditen erzielen also immer neue Einnahmen, die dann wiederum Renditen generieren. „Wer früh anfängt, muss weniger sparen“, resümiert Härtling und rechnet vor: Wer sich im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand begeben möchte und zusätzlich zur gesetzlichen Rente monatlich 1000 Euro braucht, um den Lebensstandard zu halten, der benötigt bei einer angenommenen Infaltion von drei Prozent ein finanzielles Polster von rund 230.000 Euro. Ein heute 20-Jähriger müsste bei einer durchschnittlichen Rendite von konservativen fünf Prozent monatlich 105,22 Euro zurücklegen. Dank Zinseszinseffelt würden so nach 47 Jahren aus den nominal angesparten 59.334 Euro 230.000 Euro.
Kümmert sich der Sparer aber erst im Alter von 30 Jahren um seine Altersvorsorge, muss er monatlich schon 184,41 Euro zurücklegen. Und wenn er erst mit 40 Jahren beginnt, sind es schon 342,81 Euro. Härtling betont, dass die veranschlagten 230.000 Euro lediglich für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards vorgesehen sind. „Wer sich im Alter noch den ein oder anderen Traum erfüllen möchte, braucht einen größeren Kapitalstock”, mahnt der Ruhestands-Experte. Um das zu erreichen, muss entweder die monatliche Sparrate oder die Risikobereitschaft erhöht werden.
Hintergrund
Der BDRD ist ein berufsständischer Verband der Ruhestandsplaner. Die Mitglieder des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD müssen jährlich eine Zertifizierung ablegen, mit der die hohe fachliche Kompetenz nachgewiesen wird. Zudem verpflichten sich die BDRD-Ruhestandsplaner zur Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards bei der Beratung. Ziel der Beratung ist immer die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit der Menschen im und für den Ruhestand. Der BDRD e.V. ist unabhängig in jeder Hinsicht, vertreibt insbesondere selbst keine Finanzprodukte- oder Finanzdienstleistungen und gibt auch keine Empfehlungen zu Produkten ab.
Kontakt
Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland BDRD e.V.
Pressesprecher: Toni Wirler, Bundesgeschäftsführer Klaus-Dieter Rommeiß
Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin
T: 030-20624262
F: 030-20672969 E-Mail: info@bdrd.de Web: www.BDRD.de
Donnerstag, 7. Mai 2015
Ruhestandsplanung: Früh anfangen, alle Bausteine nutzen
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nur einer von mehreren wichtigen Bausteinen in der eigenen Ruhestandsplanung sein. Wer das Alter in Ruhe genießen will sollte zum einen früh mit der eigenen Ruhestandsplanung beginnen – und zum anderen alle sich bietenden Bausteine nutzen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, den eigenen Lebensstandard zu sichern. In einer schrumpfenden Gesellschaft wie der deutschen wachsen schlicht nicht genügend Beitragszahler nach, um die zunehmende Zahl der Rentner zu finanzieren. Bereits die heutige Rentnergeneration ist davon betroffen. Das Risiko der Langlebigkeit sorgt dafür, dass das angesparte Kapital für die Rente länger reichen muss – und das nach Inflation und Steuern.
Doch die Entwicklung steht erst am Anfang. Besonders schmerzlich werden das diejenigen erfahren, die in den so genannten „geburtenstarken Jahrgängen“, also in der Zeit von Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre, geboren wurden. Aber auch für die Generation, die nach den „Babyboomern“ geboren wurde, wird die gesetzliche Rente allenfalls einen kleinen Baustein in der Altersvorsorge darstellen können, wenn sie im Rentenalter ihren Lebensstandard nicht drastisch einschränken wollen.
Dass auch die Bundesregierung die Dramatik der Entwicklung erkannt hat, zeigen Gesetze wie das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) oder die Novellierung des Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Damit fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge.
Neben dem schlechter werdenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern kommen zwei weiteren Faktoren hinzu: Der oft unterschätzte, rentnerspezifischen Kaufkraftverlust, der daraus resultiert, dass ältere Menschen vermehrt personalintensive Dienstleistungen wie Pflege, Gesundheit und Freizeit nachfragen, sowie die aufgrund der längeren Lebenszeit stark steigende Laufzeit der Rentenzahlungen.
Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, sich so früh wie möglich mit dem Thema Ruhestandsplanung zu befassen. Jeder Einzelne sollte deshalb in einer Ruhestandsplanung eventuellen Handlungsbedarf ermitteln lassen. Dabei ermitteln Ruhestandsplaner die individuelle Situation des Mandanten und berechnen die individuelle Rendite, mit der das erreichen des Ziels möglich ist. Zudem werden dann die Bausteine ausgewählt, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Im Laufe der Zeit sollten die getroffenen Entscheidungen kritisch überprüft und beispielsweise einem gewachsenen Lebensstandard angepasst werden. Diese langfristige, persönliche Betreuung leisten etwa die vom BDRD e.V. zertifizierten Ruhestandsplaner.
Ein wichtiger Baustein, der besonders früh auf den der gesetzlichen Rente gestellt werden sollte, ist die staatlich geförderte, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören etwa die Riester-Rente oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Letzteren ist zu beachten, dass sie nur dann gefördert werden wenn sie eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Einen weiteren Baustein, der bei steigendem Lebensstandard unverzichtbar ist, stellen privat investierte Kapitalanlageprodukte dar, also Investmentfonds-Anteile, Sparverträge, Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und andere mehr. Typisch für diese Bausteine ist, dass die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Daraus ergeben sich mehr Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
Kontakt
fuw Der Ruhestandsplaner GmbH
Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, den eigenen Lebensstandard zu sichern. In einer schrumpfenden Gesellschaft wie der deutschen wachsen schlicht nicht genügend Beitragszahler nach, um die zunehmende Zahl der Rentner zu finanzieren. Bereits die heutige Rentnergeneration ist davon betroffen. Das Risiko der Langlebigkeit sorgt dafür, dass das angesparte Kapital für die Rente länger reichen muss – und das nach Inflation und Steuern.
Doch die Entwicklung steht erst am Anfang. Besonders schmerzlich werden das diejenigen erfahren, die in den so genannten „geburtenstarken Jahrgängen“, also in der Zeit von Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre, geboren wurden. Aber auch für die Generation, die nach den „Babyboomern“ geboren wurde, wird die gesetzliche Rente allenfalls einen kleinen Baustein in der Altersvorsorge darstellen können, wenn sie im Rentenalter ihren Lebensstandard nicht drastisch einschränken wollen.
Dass auch die Bundesregierung die Dramatik der Entwicklung erkannt hat, zeigen Gesetze wie das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) oder die Novellierung des Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Damit fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge.
Neben dem schlechter werdenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern kommen zwei weiteren Faktoren hinzu: Der oft unterschätzte, rentnerspezifischen Kaufkraftverlust, der daraus resultiert, dass ältere Menschen vermehrt personalintensive Dienstleistungen wie Pflege, Gesundheit und Freizeit nachfragen, sowie die aufgrund der längeren Lebenszeit stark steigende Laufzeit der Rentenzahlungen.
Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, sich so früh wie möglich mit dem Thema Ruhestandsplanung zu befassen. Jeder Einzelne sollte deshalb in einer Ruhestandsplanung eventuellen Handlungsbedarf ermitteln lassen. Dabei ermitteln Ruhestandsplaner die individuelle Situation des Mandanten und berechnen die individuelle Rendite, mit der das erreichen des Ziels möglich ist. Zudem werden dann die Bausteine ausgewählt, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Im Laufe der Zeit sollten die getroffenen Entscheidungen kritisch überprüft und beispielsweise einem gewachsenen Lebensstandard angepasst werden. Diese langfristige, persönliche Betreuung leisten etwa die vom BDRD e.V. zertifizierten Ruhestandsplaner.
Ein wichtiger Baustein, der besonders früh auf den der gesetzlichen Rente gestellt werden sollte, ist die staatlich geförderte, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören etwa die Riester-Rente oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Letzteren ist zu beachten, dass sie nur dann gefördert werden wenn sie eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Einen weiteren Baustein, der bei steigendem Lebensstandard unverzichtbar ist, stellen privat investierte Kapitalanlageprodukte dar, also Investmentfonds-Anteile, Sparverträge, Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und andere mehr. Typisch für diese Bausteine ist, dass die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Daraus ergeben sich mehr Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
Kontakt
fuw Der Ruhestandsplaner GmbH
Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Erste Ruhestandsplaner in Leipzig
Am 01.06.2010 hat Danny Schuster seine Tätigkeit als der erste Ruhestandsplaner in Leipzig aufgenommen. Der erfahrene, seit mehr als 9 Jahren in der Region bekannte Finanzexperte konzentriert sich als erste Finanzdienstleister der Region ausschließlich auf die RUHESTANDSPLANUNG seiner Kunden. Er kümmert sich dabei sowohl um deren Vermögensaufbau wie die Vermögenssicherung.
Dienstag, 21. April 2015
Roadshow Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V.
Der Bundesverband Der
Ruhestandsplaner Deutschland e.V. (BDRD) besitzt bei allen
Finanzdienstleistern Deutschlands die Diskussionshoheit zu den Themen
"Ethik", "Ziel" und "zertifizierte Beratungsnorm" in der professionellen
Ruhestandsplanung. Als Mitglied u.a. der Bundesfachkommission
Alterssicherung im dt. Wirtschaftsrat, sind wir das politische
Sprachrohr der zertifizierten Ruhestandsplaner.
Freitag, 17. April 2015
Angst und Unwissenheit kosten Anleger Millionen
Berlin,
13.04.2015 – Jetzt haben Sparer es schwarz auf weiß: Die niedrigen Zinsen auf
Sparbuch und Tagesgeld kosteten jeden Deutschen in den vergangenen fünf Jahren
1400 Euro – und in diesem Jahr weitere 900 Euro. Das haben die Ökonomen der DZ
Bank gerechnet. Für eine nachhaltige Altersvorsorge wären diese Produkte aber
auch in einem stabilen Zinszeitalter nicht geeignet. Der BDRD rechnet vor, wie
viel Geld Sparern mit festverzinslichen Anlagen entgeht.
Freitag, 27. März 2015
Strafzinsen? Geld gehört trotzdem nicht unter die Matratze
Immer mehr Banken erheben Strafzinsen für hohe Spareinlagen. Der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland hält es für möglich, dass diese negative Entwicklung auch die Kleinanleger erreicht. Doch das Ersparte gehört trotzdem nicht unter die Matratze oder in die Keksdose, warnt der BDRD. Es gibt Alternativen.
Zehn Jahre mehr Lebenserwartung sind 200.000 Euro zusätzlicher Kapitalbedarf
Die Europäische Zentralbank kämpft gegen die drohende Deflation, dennoch müssen die Bundesbürger bei der Altersvorsorge immer noch mit einer erheblichen Geldentwertung kalkulieren. Der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) warnt davor, sich von den derzeit geringen amtlichen Inflationsraten blenden zu lassen.
Betriebliche Altersvorsorge muss attraktiver werden
Die Bundesregierung möchte die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht für alle Arbeitgeber machen. Recht so, meint der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD), fordert aber gleichzeitig, attraktivere Anlagealternativen für Arbeitnehmer und weniger Bürokratie für Arbeitgeber.
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