Peter Härtling, Präsident des BDRD: "Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen."
Der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung Peter Härtling erläutert im Interview mit FONDS professionell ONLINE, worin echte Ruhestandsplanung besteht und wie sie sich von üblichen Altersvorsorge-Konzepten unterscheidet.
Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGFRP) aus Altötting, hat 1993 einen Maklerpool gegründet, der mit Altersvorsorge nicht mehr zu tun hatte als seine Wettbewerber. Ab 2007 jedoch entdeckte er das Thema Ruhestandsplanung für sich und richtete sein Unternehmen darauf aus. 2009 hob er den Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) aus der Taufe. Im Interview mit FONDS professionell ONLINE spricht Härtling über seine Auffassung von fundierter Ruhstandsplanung, über seine Arbeit und seine Vision.
Herr Härtling, Was unterscheidet die Tätigkeit eines Ruhestandsplaners von der eines Financial Planners?
Peter Härtling: Ruhestandsplanung ist ähnlich wie Financial Panning eine ganzheitliche Beratung. Die meisten Berater gehen aber davon aus, dass Altersvorsorge mit dem Rentenbeginn endet. Uns kommt es hingegen darauf an, dass unsere Kunden bis an ihr Lebensende in finanzieller Freiheit leben können. Wir ermitteln daher zunächst eine persönliche Strategiedauer für jeden Kunden.
Können Sie ein Beispiel geben?
Härtling: Bei einem heute 40-Jährigen, der mit 67 Jahren in Rente geht und damit rechnet, das stolze Alter von 95 Jahren zu erreichen, läge die Strategiedauer bei 55 Jahren.
Finanzielle Freiheit bis ans Lebensende – das klingt nach einem guten Plan. Wie setzen Ruhestandsplaner ihn in die Tat um?
Härtling: Wir errechnen, wie der Kunde die Ziele realisieren kann, die er sich bis zum Ruhestand gesetzt hat – etwa die Finanzierung einer Immobilie oder das Studium seiner Kinder. Berücksichtigt werden auch notwendige Absicherungen zum Beispiel für den Todes- oder Krankheitsfall. Erst, wenn die Zeit bis zur Rente finanziell komplett durchgeplant ist, kommt der Ruhestand an die Reihe.
Bis dahin scheint das Ganze noch nicht so ungewöhnlich zu sein.
Härtling: Ungewöhnlich wird es jetzt. Der Berater erfragt den Rentenwunsch des Kunden – und zwar im Sinne von Kaufkraft. Dann wird die persönliche Inflationsrate ermittelt. Die offizielle Inflation ist eine Sache, aber wir versuchen herauszufinden, was dem Klienten im Alter ganz besonders wichtig ist. Das können Reisen ebenso sein wie regelmäßige Restaurantbesuche. Unter Berücksichtigung der üblichen Inflationsrate berechnet der Ruhestandsplaner im nächsten Schritt, welche Summe dem Kunden monatlich zur Verfügung stehen muss, damit er den gewünschten Lebensstil verfolgen kann. Dann schauen wir, wieviel Kapital bis zur Rente insgesamt eingesetzt werden kann. So ergibt sich im letzten Schritt die Rendite, die das anzulegende Kapital erzielen muss.
Für eine solche Ruhestandsplanung braucht ein Berater sicher besondere Kenntnisse.
Härtling: Das stimmt. Der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) hat Qualitätsstandards für die Tätigkeit des Ruhestandsplaners erarbeitet und bietet Zertifizierungslehrgänge für Makler und Finanzvermittler an. Weiterbilden können sich alle Berater, die eine Zulassung nach Paragraf 34d oder 34f Gewerbeordnung haben.
Den Verband haben Sie 2009 gegründet. Welche Ziele verfolgt er?
Härtling: Der BDRD will das Berufsbild stärker prägen und dafür sorgen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem selbsternannten Ruhestandsplaner und einem zertifizierten Sachverständigen für die Ruhestandsplanung erkennen.
Immerhin springen Banken und Versicherer mittlerweile auf den Zug auf und weben mit dem Begriff Ruhestandplaner, der seriöserer anmutet als Schlagworte wie Anlageberatung oder Finanzvermittlung.
Härtling: Ja, aber ein zertifizierter Sachverständiger für Ruhestandsplanung hat sich fachlich sehr gut weitergebildet, der Begriff ist ein Alleinstellungsmerkmal. Finanzdienstleister wollen ja alle immer besser sein als der Wettbewerb, doch das schaffen sie in den Augen der Kunden oft nicht. Aber wir können aus der Masse herausragen. Meine Vision ist, dass es eine Tages in jedem Ort in Deutschland mit mehr als 15.000 Einwohnern einen zertifizierten Ruhestandsplaner gibt.
Quelle:
http://www.fondsprofessionell.de/news/news-products/nid/ruhestandsplaner-wir-koennen-aus-der-masse-herausstechenquot/nsuchbegriff/bdrd/nsort/1/nsortiermethode/desc/nsuche/1/gid/1027187/
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Donnerstag, 23. Juni 2016
Donnerstag, 7. Mai 2015
Jahreswechsel haben keine Bedeutung
Zum Jahreswechsel wird gerne abgerechnet, Bilanz gezogen, verglichen und geschaut, was das vergangene Jahr gebracht hat. Das gilt auch in der Geldanlage. Wer sich aber nur auf den 31.12. als Stichtag konzentriert, springt viel zu kurz. Für die finanzielle Freiheit im Alter zählen Zeiträume von 20 und mehr Jahren. Jeder neue 31.12. ist immer nur ein Zwischenschritt.
Nach dem Jahreswechsel werden wieder die Jahressteuerbescheinigungen und Performance-Übersichten die Briefkästen füllen. Banken loben sich dafür, wie gut eine Geldanlage abgeschnitten hat, Versicherungen verweisen auf ihr gutes Wirtschaften und die zu erwartende höhere Überschussbeteiligung. Eine Momentaufnahme, die jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit auf den Anleger einprasselt. Eine solche Berichterstattung aber hat keinen Wert, wenn nicht auch der Nutzen der einzelnen Anlagebausteine im Rahmen einer umfassenden Ruhestandsplanung aufgezeigt wird.
Wer heute 60 ist hat gute Chancen, auch seinen 95sten Geburtstag zu feiern. Die längere Lebenserwartung wird aber in der herkömmlichen Beratung viel zu wenig berücksichtigt. Höhere Ausgaben, Inflation und Steuern und eine falsche Laufzeitberechnung sind die häufigsten Fehler. Dazu kommt, dass in vielen Beratungen „Sicherheit“ noch immer als Abwesenheit von Verlusten definiert wird. Das greift aber zu kurz, denn diese Sicherheit kann direkt in die Altersarmut führen, wenn nur „sichere“ Anlagen wie Sparbücher empfohlen werden. Sicherheit ist viel mehr die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Sparer seine Ziele mit einer Anlageform erreichen kann – selbst wenn sie zwischendurch auch einmal an Wert verlieren kann.
Das sehen Anleger dann auf dem Jahresauszug am 31.12. Jetzt ist zu klären, ob die Anlage im Rahmen einer umfassenden Strategie für die Ruhestandsplanung geeignet ist und deshalb unbedingt gehalten werden sollte. Oder ob die Anlage vielleicht grundsätzlich nicht (mehr) empfehlenswert ist und deshalb ausgetauscht werden sollte.
Dies übernimmt ein vom Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. zertifizierter Ruhestandsplaner. Ruhestandsplaner berichten dabei nicht nur zum Jahreswechsel sondern mindestens quartalsweise und begleiten ihre Klienten stetig. Die vom Verband empfohlene jährliche, dokumentierte Nachberatung ist dabei ein wichtiger Baustein – nicht nur am 31.12.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner .de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
Kontakt
Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Nach dem Jahreswechsel werden wieder die Jahressteuerbescheinigungen und Performance-Übersichten die Briefkästen füllen. Banken loben sich dafür, wie gut eine Geldanlage abgeschnitten hat, Versicherungen verweisen auf ihr gutes Wirtschaften und die zu erwartende höhere Überschussbeteiligung. Eine Momentaufnahme, die jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit auf den Anleger einprasselt. Eine solche Berichterstattung aber hat keinen Wert, wenn nicht auch der Nutzen der einzelnen Anlagebausteine im Rahmen einer umfassenden Ruhestandsplanung aufgezeigt wird.
Wer heute 60 ist hat gute Chancen, auch seinen 95sten Geburtstag zu feiern. Die längere Lebenserwartung wird aber in der herkömmlichen Beratung viel zu wenig berücksichtigt. Höhere Ausgaben, Inflation und Steuern und eine falsche Laufzeitberechnung sind die häufigsten Fehler. Dazu kommt, dass in vielen Beratungen „Sicherheit“ noch immer als Abwesenheit von Verlusten definiert wird. Das greift aber zu kurz, denn diese Sicherheit kann direkt in die Altersarmut führen, wenn nur „sichere“ Anlagen wie Sparbücher empfohlen werden. Sicherheit ist viel mehr die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Sparer seine Ziele mit einer Anlageform erreichen kann – selbst wenn sie zwischendurch auch einmal an Wert verlieren kann.
Das sehen Anleger dann auf dem Jahresauszug am 31.12. Jetzt ist zu klären, ob die Anlage im Rahmen einer umfassenden Strategie für die Ruhestandsplanung geeignet ist und deshalb unbedingt gehalten werden sollte. Oder ob die Anlage vielleicht grundsätzlich nicht (mehr) empfehlenswert ist und deshalb ausgetauscht werden sollte.
Dies übernimmt ein vom Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. zertifizierter Ruhestandsplaner. Ruhestandsplaner berichten dabei nicht nur zum Jahreswechsel sondern mindestens quartalsweise und begleiten ihre Klienten stetig. Die vom Verband empfohlene jährliche, dokumentierte Nachberatung ist dabei ein wichtiger Baustein – nicht nur am 31.12.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner .de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
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Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Gesundheit wird teuer
Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor den gleichen Problemen wie die gesetzliche Rentenversicherung: Immer weniger Beitragszahler müssen die Kosten für eine wachsende Zahl von Versicherten aufbringen. Leistungseinschränkung und Beitragsanstieg sind programmiert. Jeder Einzelne wird deshalb privat vorsorgen und vor allem die neuen Kosten in seiner Ruhestandsplanung berücksichtigen müssen.
So soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Weil der Arbeitgeberanteil nach den Plänen der Bundesregierung bei 7,3 Prozent eingefroren werden soll, müssen etwaige Mehrausgaben für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel dann vor allem von den Versicherten über steigende Zusatzbeiträge bezahlt werden. Schon heute wird erwartet, dass die Zusatzbeiträge bis 2014 durchschnittlich mehr als 16 Euro betragen werden. Da Menschen mit geringem Einkommen unterstützt werden, erwarten Experten alleine aus diesem sogenannten Sozialausgleich mehr als eine Milliarde Euro Kosten für den Bundeshaushalt.
Die demographische Entwicklung sorgt zudem für ein langfristiges Problem: weniger Beitragszahler müssen die Gesundheitskosten einer älter werdenden Bevölkerung zahlen. Dies kann nur über Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen geschehen. „Es wird auf lange Sicht nicht möglich sein, die komplette Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu finanzieren“, sagt Danny Schuster. Das bedeutet, dass jeder Einzelne zusätzliche Elemente einer Krankenversicherung privat einkaufen muss – mit den entsprechenden Kosten.
„Allein dieser Punkt erhöht die zu erwartenden Kosten, die Rentner im Ruhestand aufbringen müssen“, sagt Danny Schuster. „Das sorgt aber auch dafür, dass die bestehenden Berechnungen zur finanziellen Situation im Ruhestand nicht mehr stimmen und angepasst werden müssen.“ Denn die Berechnungen von Banken, Versicherungen oder Finanzberatern enden meist mit der im Alter von 67 Jahren wahrscheinlich erreichten Rente oder der voraussichtlichen Kapitalauszahlung zu diesem Zeitpunkt. Wie lange jedoch dieses Geld eine ausreichende Rente ermöglicht bleibt unbehandelt. Dieser Zeitraum wird durch die zusätzlichen Kosten für Gesundheit noch kürzer. Und dabei bleibt es nicht. Als Ausweg bleibt nur, in die eigene Ruhestandsplanung die steigenden Kosten im Ruhestand einzukalkulieren und entsprechend vorzusorgen.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
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Danny Schuster
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04017 Leipzig
So soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Weil der Arbeitgeberanteil nach den Plänen der Bundesregierung bei 7,3 Prozent eingefroren werden soll, müssen etwaige Mehrausgaben für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel dann vor allem von den Versicherten über steigende Zusatzbeiträge bezahlt werden. Schon heute wird erwartet, dass die Zusatzbeiträge bis 2014 durchschnittlich mehr als 16 Euro betragen werden. Da Menschen mit geringem Einkommen unterstützt werden, erwarten Experten alleine aus diesem sogenannten Sozialausgleich mehr als eine Milliarde Euro Kosten für den Bundeshaushalt.
Die demographische Entwicklung sorgt zudem für ein langfristiges Problem: weniger Beitragszahler müssen die Gesundheitskosten einer älter werdenden Bevölkerung zahlen. Dies kann nur über Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen geschehen. „Es wird auf lange Sicht nicht möglich sein, die komplette Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu finanzieren“, sagt Danny Schuster. Das bedeutet, dass jeder Einzelne zusätzliche Elemente einer Krankenversicherung privat einkaufen muss – mit den entsprechenden Kosten.
„Allein dieser Punkt erhöht die zu erwartenden Kosten, die Rentner im Ruhestand aufbringen müssen“, sagt Danny Schuster. „Das sorgt aber auch dafür, dass die bestehenden Berechnungen zur finanziellen Situation im Ruhestand nicht mehr stimmen und angepasst werden müssen.“ Denn die Berechnungen von Banken, Versicherungen oder Finanzberatern enden meist mit der im Alter von 67 Jahren wahrscheinlich erreichten Rente oder der voraussichtlichen Kapitalauszahlung zu diesem Zeitpunkt. Wie lange jedoch dieses Geld eine ausreichende Rente ermöglicht bleibt unbehandelt. Dieser Zeitraum wird durch die zusätzlichen Kosten für Gesundheit noch kürzer. Und dabei bleibt es nicht. Als Ausweg bleibt nur, in die eigene Ruhestandsplanung die steigenden Kosten im Ruhestand einzukalkulieren und entsprechend vorzusorgen.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
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Danny Schuster
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Ruhestandsplanung: Früh anfangen, alle Bausteine nutzen
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nur einer von mehreren wichtigen Bausteinen in der eigenen Ruhestandsplanung sein. Wer das Alter in Ruhe genießen will sollte zum einen früh mit der eigenen Ruhestandsplanung beginnen – und zum anderen alle sich bietenden Bausteine nutzen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, den eigenen Lebensstandard zu sichern. In einer schrumpfenden Gesellschaft wie der deutschen wachsen schlicht nicht genügend Beitragszahler nach, um die zunehmende Zahl der Rentner zu finanzieren. Bereits die heutige Rentnergeneration ist davon betroffen. Das Risiko der Langlebigkeit sorgt dafür, dass das angesparte Kapital für die Rente länger reichen muss – und das nach Inflation und Steuern.
Doch die Entwicklung steht erst am Anfang. Besonders schmerzlich werden das diejenigen erfahren, die in den so genannten „geburtenstarken Jahrgängen“, also in der Zeit von Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre, geboren wurden. Aber auch für die Generation, die nach den „Babyboomern“ geboren wurde, wird die gesetzliche Rente allenfalls einen kleinen Baustein in der Altersvorsorge darstellen können, wenn sie im Rentenalter ihren Lebensstandard nicht drastisch einschränken wollen.
Dass auch die Bundesregierung die Dramatik der Entwicklung erkannt hat, zeigen Gesetze wie das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) oder die Novellierung des Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Damit fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge.
Neben dem schlechter werdenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern kommen zwei weiteren Faktoren hinzu: Der oft unterschätzte, rentnerspezifischen Kaufkraftverlust, der daraus resultiert, dass ältere Menschen vermehrt personalintensive Dienstleistungen wie Pflege, Gesundheit und Freizeit nachfragen, sowie die aufgrund der längeren Lebenszeit stark steigende Laufzeit der Rentenzahlungen.
Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, sich so früh wie möglich mit dem Thema Ruhestandsplanung zu befassen. Jeder Einzelne sollte deshalb in einer Ruhestandsplanung eventuellen Handlungsbedarf ermitteln lassen. Dabei ermitteln Ruhestandsplaner die individuelle Situation des Mandanten und berechnen die individuelle Rendite, mit der das erreichen des Ziels möglich ist. Zudem werden dann die Bausteine ausgewählt, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Im Laufe der Zeit sollten die getroffenen Entscheidungen kritisch überprüft und beispielsweise einem gewachsenen Lebensstandard angepasst werden. Diese langfristige, persönliche Betreuung leisten etwa die vom BDRD e.V. zertifizierten Ruhestandsplaner.
Ein wichtiger Baustein, der besonders früh auf den der gesetzlichen Rente gestellt werden sollte, ist die staatlich geförderte, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören etwa die Riester-Rente oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Letzteren ist zu beachten, dass sie nur dann gefördert werden wenn sie eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Einen weiteren Baustein, der bei steigendem Lebensstandard unverzichtbar ist, stellen privat investierte Kapitalanlageprodukte dar, also Investmentfonds-Anteile, Sparverträge, Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und andere mehr. Typisch für diese Bausteine ist, dass die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Daraus ergeben sich mehr Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
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fuw Der Ruhestandsplaner GmbH
Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, den eigenen Lebensstandard zu sichern. In einer schrumpfenden Gesellschaft wie der deutschen wachsen schlicht nicht genügend Beitragszahler nach, um die zunehmende Zahl der Rentner zu finanzieren. Bereits die heutige Rentnergeneration ist davon betroffen. Das Risiko der Langlebigkeit sorgt dafür, dass das angesparte Kapital für die Rente länger reichen muss – und das nach Inflation und Steuern.
Doch die Entwicklung steht erst am Anfang. Besonders schmerzlich werden das diejenigen erfahren, die in den so genannten „geburtenstarken Jahrgängen“, also in der Zeit von Mitte der 50er bis Mitte der 60er Jahre, geboren wurden. Aber auch für die Generation, die nach den „Babyboomern“ geboren wurde, wird die gesetzliche Rente allenfalls einen kleinen Baustein in der Altersvorsorge darstellen können, wenn sie im Rentenalter ihren Lebensstandard nicht drastisch einschränken wollen.
Dass auch die Bundesregierung die Dramatik der Entwicklung erkannt hat, zeigen Gesetze wie das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) oder die Novellierung des Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Damit fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge.
Neben dem schlechter werdenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern kommen zwei weiteren Faktoren hinzu: Der oft unterschätzte, rentnerspezifischen Kaufkraftverlust, der daraus resultiert, dass ältere Menschen vermehrt personalintensive Dienstleistungen wie Pflege, Gesundheit und Freizeit nachfragen, sowie die aufgrund der längeren Lebenszeit stark steigende Laufzeit der Rentenzahlungen.
Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, sich so früh wie möglich mit dem Thema Ruhestandsplanung zu befassen. Jeder Einzelne sollte deshalb in einer Ruhestandsplanung eventuellen Handlungsbedarf ermitteln lassen. Dabei ermitteln Ruhestandsplaner die individuelle Situation des Mandanten und berechnen die individuelle Rendite, mit der das erreichen des Ziels möglich ist. Zudem werden dann die Bausteine ausgewählt, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Im Laufe der Zeit sollten die getroffenen Entscheidungen kritisch überprüft und beispielsweise einem gewachsenen Lebensstandard angepasst werden. Diese langfristige, persönliche Betreuung leisten etwa die vom BDRD e.V. zertifizierten Ruhestandsplaner.
Ein wichtiger Baustein, der besonders früh auf den der gesetzlichen Rente gestellt werden sollte, ist die staatlich geförderte, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören etwa die Riester-Rente oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Letzteren ist zu beachten, dass sie nur dann gefördert werden wenn sie eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Einen weiteren Baustein, der bei steigendem Lebensstandard unverzichtbar ist, stellen privat investierte Kapitalanlageprodukte dar, also Investmentfonds-Anteile, Sparverträge, Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und andere mehr. Typisch für diese Bausteine ist, dass die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen stammen und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge. Daraus ergeben sich mehr Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestandsplanung erhalten Sie bei einem persönlichen Termin, auf unserer Website www.fuw-ruhestandsplaner.de, oder auf der Seite des BDRD e.V. www.bdrd.de.
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Danny Schuster
Grassistr. 7
04107 Leipzig
Erste Ruhestandsplaner in Leipzig
Am 01.06.2010 hat Danny Schuster seine Tätigkeit als der erste Ruhestandsplaner in Leipzig aufgenommen. Der erfahrene, seit mehr als 9 Jahren in der Region bekannte Finanzexperte konzentriert sich als erste Finanzdienstleister der Region ausschließlich auf die RUHESTANDSPLANUNG seiner Kunden. Er kümmert sich dabei sowohl um deren Vermögensaufbau wie die Vermögenssicherung.
Freitag, 27. März 2015
Betriebliche Altersvorsorge muss attraktiver werden
Die Bundesregierung möchte die betriebliche Altersvorsorge zur Pflicht für alle Arbeitgeber machen. Recht so, meint der Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD), fordert aber gleichzeitig, attraktivere Anlagealternativen für Arbeitnehmer und weniger Bürokratie für Arbeitgeber.
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